Vorsorge treffen

Vorsorge online

Vorsorge-Seminar Online

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kommt die Notwendigkeit einer Patientenverfügung immer wieder ins Gespräch. Normalerweise führen die zwei Vorsorge-Beauftragten Günther Machel (SDV) und Elí Diez-Prida (NDV) Informationsveranstaltungen in den Kirchengemeinden durch, die sie einladen (siehe Vorsorge vor Ort). Aufgrund der gegenwärtigen Einschränkungen für Versammlungen bieten nun beide ein zweiteiliges Vorsorge-Onlineseminar über Zoom (Videokonferenz-System) bundesweit gemeinsam an. 

An den bisher 15 Onlineseminaren nahmen 306 Personen teil (Teilnehmer-Rückmeldungen hier). Die Teilnahme ist kostenlos und für jeden möglich, der online gehen kann und dessen Geräte eine Audio- und Video-Verbindung ermöglichen.

  • NEUE TERMINE
    16. Onlineseminar:
    20. und 21. März 2023 (Montag und Dienstag, jeweils von 19 bis 21.00 Uhr)
    Flyer dazu zum Weitergeben (PDF)

    Weitere Termine werden folgen, wenn die Nachfrage anhält.

    Man sollte beide aufeinander folgende Abende freihalten, da sie sehr eng zusammengehören. Nur an einem der zwei Abende teilzunehmen, macht keinen Sinn. Dann lieber auf eine spätere Möglichkeit warten. Außerdem ist der Vorsorgeordner für die Teilnahme unbedingt erforderlich (Bezugsmöglichkeit siehe unten).
  • INHALTE

    Am ersten Abend wird eine grundsätzliche Einführung in die Thematik gemacht und dann ein paar praktische Hinweise gegeben. Ziele dieses Abends sind, dass am Ende jeder
    • mit den wichtigsten Begriffen in diesem Vorsorgebereich vertraut ist;
    • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Sorgerechtsverfügung auseinanderhalten kann;
    • erkennen kann, ob für ihn eine Vorsorgevollmacht oder besser eine Betreuungsverfügung infrage kommt;
    • versteht, warum ein Organspendeausweis wichtig ist, unabhängig davon, ob man Organspender ist oder nicht;
    • einen ersten Einblick ins Thema Testament (besonders "Berliner Testament") bekommt;
    • erkennt, wie wichtig die Regelung des "Digitalen Nachlasses" ist und welche Schritte dabei zu gehen sind (auch für Kinder/Enkelkinder ein wichtiges Thema!);
    • der minderjähriger Kinder hat, weiß, warum eine Sorgerechtsverfügung wichtig wäre und wie man sie erstellt (auch ein Thema für die erwachsenen Kinder, wenn sie minderjährige Kinder haben).

    Am zweiten Abend arbeiten wir uns weiter durch den Vorsorgeordner. Ziele dieses Abends sind,
    • dass am Ende jeder die zwei wichtigen Dokumente Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu 95 Prozent fertig ausgefüllt in Händen hält;
    • dass die Teilnehmer die Vorbehalte davor verlieren, sich Gedanken über das Thema Bestattungsvorsorge zu machen.

    An beiden Abenden setzen wir eine Präsentation unterstützend ein, die jeder Teilnehmer hinterher schriftlich (als PDF) bekommt. Natürlich besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Zur Vertiefung bzw. Aktualisierung der Thematik und auch zur Beantwortung offen gebliebener Fragen können die Teilnehmer einen kostenlosen Newsletter abonnieren. 

  • VORAUSSETZUNGEN

    • Aus Sicherheitsgründen können sich nur Personen einloggen, die sich zuvor per E-Mail angemeldet haben (eli.diez-prida(at)adventisten(dot)de). Bitte Wunschtermin angeben.
    • Wer teilnimmt, muss sich rechtzeitig einen Vorsorgeordner besorgen. Mehr dazu siehe Rubrik Der Vorsorgeordner.
    • Eine Anmeldebestätigung wird umgehend versandt. Weitere Informationen bekommen die Teilnehmer eine Woche vor dem ersten Abend. Zur Teilnahme ist kein eigenes Konto bei Zoom nötig. Das Installieren einer Software oder App (beide kostenlos) wird empfohlen, ist aber nicht erforderlich.
    • Die Teilnahme über Zoom ist per PC, Notebook und Tablet möglich. (Bei Smartphone oder iPhone dürfte der Bildschirm zu klein sein, um die Präsentation gut lesen zu können.) PC und Notebook sollten über Videokamera und Mikrofon verfügen (bei Notebooks ist das in der Regel der Fall).

  • FRAGEN & ANTWORTEN

    Darf eine weitere Person an der Übertragung teilnehmen?
    Natürlich! Wie viele Personen in einem Haushalt (Partner, Kinder, Eltern, Freunde …) teilnehmen, hängt mehr oder weniger von der Größe des Bildschirms ab, auf dem sie den Ausführungen (einschließlich der Präsentation) folgen.

    Ist die Teilnahme per Telefon möglich?
    Theoretisch ist das bei Zoom möglich, jedoch bei dieser Thematik nicht zu empfehlen, weil die visuelle Unterstützung der Ausführungen wesentlich ist. Daher werden keine Telefon-Einwahlnummern mitgeteilt.

    Reicht ein iPhone oder ein Smartphone aus?
    Ja, wenn man sehr gute Augen hat. Es gilt aber: Je größer der Bildschirm, desto besser, um die Präsentation gut verfolgen zu können.

    Wie sicher ist die Teilnahme an solch einem Online-Seminar?
    Ziemlich: Außer der Voranmeldung, der Meeting-ID und einem Passwort werden die Teilnehmer erst nach der Identifizierung vom „Warteraum“ in den Seminarraum eingelassen.

    Werden irgendwelche Ton- oder Videoaufnahmen angefertigt?
    Nein. Beides ist bei Zoom möglich, aber um das Persönlichkeitsrecht zu wahren, wird nichts aufgenommen, auch eine eventuelle Chatbeteiligung nicht.

    Ich will alles sehen, selbst aber möchte ich nicht gesehen werden. Geht das?
    Kein Problem! Wer das nicht möchte, kann seine Kamera selbst abschalten. Für die Referenten ist es zwar motivierender, wenn sie die Zuhörer sehen können, aber das ist kein Muss.

    Ich kann nur an einem Abend teilnehmen. Macht das Sinn?
    Nein. Beide Abende gehören so eng zusammen, dass die Teilnahme an nur einem von beiden nicht sinnvoll ist. Dann lieber auf die nächsten Termine warten (oder eine Veranstaltung vor Ort besuchen, wenn eine in der Nähe angeboten wird).

    Kann ich die schriftlichen Unterlagen mit der Präsentation (PDF) ohne eine Teilnahme bekommen und darf ich sie anderen Personen weitergeben?
    Nein. Diese Unterlagen bekommen nur Teilnehmer am Onlineseminar und zwar unter der Bedingung, dass sie sie nicht weitergeben: Präsentation und Vortrag gehören untrennbar zusammen und machen auch nur zusammen Sinn.

    Ich habe schon eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung, die allerdings zehn Jahre alt sind. Sollte ich trotzdem den Vorsorgeordner besorgen und teilnehmen?
    Ja, unbedingt! Patientenverfügungen, die älter als ca. vier bis fünf Jahre sind, entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Im Onlineseminar wird eine Fülle von Informationen und Empfehlungen gegeben, um diese wichtigen Dokumente weise auszufüllen.

    Noch Fragen? E-Mail schreiben: eli.diez-prida(at)adventisten(dot)de