Vorsorge treffen

Fragen & Kontakt

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich mehrere Personen (z. B. alle meine erwachsenen Kinder) als Vorsorgebevollmächtigte benennen?
    Grundsätzlich empfiehlt es sich, nur einen Hauptbevollmächtigten und einen nachrangigen Ersatzbevollmächtigten zu benennen. Bei mehr Personen oder bei gleichberechtigten Bevollmächtigten könnte es sowohl zu zeitlichen Schwierigkeiten als auch zu unterschied­lichen Meinungen kommen, sodass sie sich in ihrer Entscheidung gegenseitig blockieren.

  • Bedarf die selbst aufgesetzte Vorsorgevollmacht einer notariellen Beglaubigung oder Beurkundung?
    Nicht unbedingt: Grundsätzlich genügt es, wenn unter der Vollmacht (ob handschriftlich, im Computer verfasst oder als ausgefüllter Vordruck) die eigenhändige Unterschrift, Ort und Datum stehen.
    Eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift (durch einen Notar oder eine andere Behörde) bzw. eine notarielle Beurkundung ist in folgenden Fällen nötig: im Zusammenhang mit Grundstücken- und Immobiliengeschäften; zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen; bei Betreibern eines Handelsgewerbes; wenn Sie ein umfangreiches Vermögen besitzen.

  • Wie viel kostet eine öffentliche Beglaubigung bzw. eine notarielle Beurkundung?
    Für die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar fallen wertabhängige Gebühren zwischen 20 und 70 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) an. Bei der Betreuungsbehörde sind es 10 Euro.
    Für eine notarielle Beurkundung (sie befasst sich auch mit dem Inhalt und schließt die Beratung mit ein) beträgt die Mindestgebühr 60 Euro, die Höchstgebühr 1.735 Euro (abhängig von Umfang und Vermögen).

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